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Besoldung der Bürgermeister in Baden-Württemberg – Gehalt und Amtszeit

Besoldung Bürgermeister BW –  Wie viel verdient ein Bürgermeister in Baden-Württemberg eigentlich? Die Frage ist komplexer, als sie zunächst klingt – denn die Besoldung richtet sich nach der Größe der Gemeinde, der Verantwortung des Amts und den gesetzlichen Regelungen des Landes.

In diesem Artikel erfährst du, wie die Besoldung baden-württembergischer Bürgermeister aufgebaut ist, welche Unterschiede es zwischen großen und kleinen Kommunen gibt und was Bürgermeisterinnen nach ihrer Amtszeit erhalten.

Wie ist die Besoldung eines Bürgermeisters geregelt?

In Baden-Württemberg unterliegen Bürgermeister der sogenannten Besoldungsordnung B des Landeskommunalbesoldungsgesetzes. Die Höhe ihres Gehalts richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune und dem Schwierigkeitsgrad des Amtes. Dabei unterscheidet man zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeistern.

Das Grundgehalt wird durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) festgelegt und regelmäßig angepasst. Es setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundgehalt gemäß Besoldungsgruppe (z. B. B 2 bis B 11),
  • eventuellen Zulagen (Familienzuschlag, Dienstalter),
  • und einer Aufwandsentschädigung für repräsentative Aufgaben.

Besoldungsgruppen für Bürgermeister in Baden-Württemberg

Je nach Größe der Gemeinde und Verantwortung ist der Bürgermeister einer Besoldungsgruppe zugeordnet.

Einwohnerzahl Besoldungsgruppe Durchschnittliches Monatsgehalt (brutto)
bis 2.000 B 2–B 3 ca. 7.000 €
2.000 – 10.000 B 4–B 5 ca. 8.000 – 9.000 €
10.000 – 50.000 B 6–B 8 ca. 9.500 – 11.000 €
50.000 – 150.000 B 9–B 10 ca. 11.000 – 13.000 €
über 150.000 B 11 bis zu 14.000 €

Oberbürgermeister in Großstädten wie Stuttgart, Karlsruhe oder Mannheim werden der höchsten Gruppe B 11 zugeordnet.

Hauptamtlich oder ehrenamtlich – das macht den Unterschied

In größeren Städten ist der Bürgermeister ein hauptamtlicher Wahlbeamter auf Zeit, in kleineren Gemeinden dagegen häufig ehrenamtlich tätig. Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten keine klassische Besoldung, sondern eine Aufwandsentschädigung zwischen 320 € und 2.000 € monatlich, abhängig von der Einwohnerzahl.

Hauptamtliche Bürgermeister beziehen dagegen ein festes Monatsgehalt, das wie bei Beamten steuerpflichtig ist und über das Landesbesoldungsgesetz geregelt wird.

Amtszeit und Wiederwahl

Die Amtszeit eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg beträgt in der Regel acht Jahre. Danach kann eine Wiederwahl erfolgen. Während dieser Zeit ist der Bürgermeister der Chef der Stadtverwaltung und trägt die politische Verantwortung für alle kommunalen Entscheidungen.

Auch nach Ende der Amtszeit haben Bürgermeister Anspruch auf eine Versorgung, die ähnlich wie eine Beamtenpension funktioniert. Die Höhe hängt von der Dauer der Amtszeit und der Besoldungsgruppe ab.

Das Gehalt eines Bürgermeisters in kleinen Gemeinden

In Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnern, wie sie im ländlichen Raum häufig vorkommen, liegt die Besoldung meist zwischen den Gruppen B 2 und B 3. Ein Bürgermeister einer kleinen Kommune verdient damit rund 7.000 € brutto im Monat, teilweise ergänzt durch Zulagen oder Dienstaufwandsentschädigungen.

Beispiel: Ein Bürgermeister mit 1.300 Einwohnern (B 2) verdient etwa 6.800 € bis 7.200 € monatlich.

Gehalt in mittleren Städten – Verantwortung wächst mit

In Städten mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern, etwa in Balingen, Sinsheim oder Rottweil, steigt die Besoldung auf Gruppen B 6 bis B 8. Hier liegt das Grundgehalt zwischen 9.500 € und 11.000 € brutto. Hinzu kommen repräsentative Aufgaben, Personalverantwortung und ein höherer Verwaltungsaufwand.

Der Bürgermeister ist hier nicht nur politischer Repräsentant, sondern auch Verwaltungsleiter, Personalchef und Finanzverantwortlicher.

Großstädte und Oberbürgermeister – Spitzenverdiener im Land

Die Oberbürgermeister von Baden Württemberg großer Städte wie Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg gehören zur Besoldungsgruppe B 11. Ihr monatliches Grundgehalt liegt bei rund 13.000 € bis 14.500 € brutto, hinzu kommen Zulagen und oft dienstliche Extras (z. B. Dienstwagen).

In Stuttgart als Landeshauptstadt verdient der Oberbürgermeister laut Besoldungstabelle etwa 14.400 € pro Monat – damit gehört das Amt zu den bestbezahlten kommunalen Positionen in Deutschland.

Besoldung Bürgermeister BW – wer legt das fest?

Besoldung Bürgermeister BW - wer legt das fest

Die Besoldung der Bürgermeister wird nicht individuell ausgehandelt, sondern gesetzlich im Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg geregelt. Grundlage sind die Landesbesoldungsordnungen A und B, die auch für Landesbeamte gelten.

Die Einstufung erfolgt „nach sachgerechter Bewertung des Schwierigkeitsgrades des Amtes, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Verwaltungsaufwands“.

Welche Zulagen und Zuschläge gibt es?

Zusätzlich zum Grundgehalt können Bürgermeister Zulagen erhalten, beispielsweise:

  • Familienzuschlag (bei Kindern oder Ehepartnern)
  • Dienstaufwandsentschädigung für Repräsentationspflichten
  • Funktionszulagen bei besonderen Aufgaben
  • Jubiläumszuwendungen bei Dienstjubiläen

Diese Leistungen sind ebenfalls im Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) geregelt.

Was passiert nach der Amtszeit?

Nach Ablauf der Amtszeit erhalten Bürgermeister eine Ruhegehaltsversorgung, wenn sie mindestens acht Jahre im Amt waren. Diese orientiert sich an der letzten Besoldungsgruppe und dem Dienstalter. Im Ruhestand können so 50 – 75 % des letzten Gehalts gezahlt werden.

Wer also als Oberbürgermeister in B 11 mit 14.000 € monatlich ausschied, erhält rund 7.000 – 10.000 € Pension.

Fazit: Wie hoch ist die Besoldung des Bürgermeisters in BW?

Die Besoldung der Bürgermeister in Baden-Württemberg folgt festen Regeln. Sie ist abhängig von der Einwohnerzahl, der Größe der Kommune und der Verantwortung des Amtes. Vom ehrenamtlichen Bürgermeister im Dorf bis zum Oberbürgermeister in der Landeshauptstadt Stuttgart – die Spanne ist groß, aber gesetzlich klar definiert.

Bürgermeister verdienen damit nicht nur ein solides Gehalt, sondern tragen auch erhebliche Verantwortung für Verwaltung, Finanzen und das öffentliche Leben in Baden Württemberg.

FAQs: „Besoldung Bürgermeister BW“

Was verdient ein Bürgermeister in der Tabelle Baden-Württemberg?

Was verdient ein Bürgermeister in der Tabelle Baden-Württemberg?

Einwohnerzahl der Gemeinde Besoldungsgruppe Monatsgehalt (brutto)
bis 2.000 Einwohner B 2 ca. 7.000 €
bis 5.000 Einwohner B 3 ca. 7.500 € – 8.000 €
bis 10.000 Einwohner B 4 ca. 8.000 € – 8.500 €
bis 20.000 Einwohner B 5 ca. 8.500 € – 9.000 €
bis 50.000 Einwohner B 7 – B 8 ca. 9.500 € – 11.000 €
über 100.000 Einwohner B 9 – B 11 ca. 12.000 € – 14.000 €

Was bekommt ein Bürgermeister nach seiner Amtszeit in BW?

  • Nach mindestens acht Jahren Amtszeit besteht Anspruch auf Ruhegehalt.

  • Die Pension beträgt in der Regel 50 – 75 % des letzten Grundgehalts.

  • Die genaue Höhe richtet sich nach:

    • Dauer der Amtszeit

    • Besoldungsgruppe

    • eventuellen weiteren Dienstzeiten im öffentlichen Dienst

Wie viel verdient ein Landrat in Baden-Württemberg?

Position Besoldungsgruppe Monatsgehalt (brutto)
Landrat (mittlere Landkreise) B 10 ca. 13.000 € – 13.800 €
Landrat (große Landkreise) B 11 ca. 14.000 € – 14.500 €

Wie lange ist die Amtszeit eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg?

Wie lange ist die Amtszeit eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg?

  • Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

  • Nach Ablauf der Amtszeit kann eine Wiederwahl erfolgen.

  • Es gibt keine Altersbegrenzung, solange die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel verdient ein Bürgermeister mit 1300 Einwohnern?

  • Kleine Gemeinden bis etwa 2.000 Einwohner liegen meist in Besoldungsgruppe B 2.

  • Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von rund 6.800 € bis 7.200 €.

  • In sehr kleinen Orten kann das Amt auch ehrenamtlich geführt werden, mit einer Aufwandsentschädigung von etwa 1.000 – 2.000 € pro Monat.

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