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Besoldung, Beihilfe, Absicherung: Was Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg wirklich bleibt

Wer eine Besoldungstabelle zum ersten Mal aufschlägt, rechnet meistens falsch. Nicht weil die Zahlen unklar wären, sondern weil sie mit dem Bruttogehalt eines Angestellten schlicht nicht vergleichbar sind. Vom Beamtenbrutto gehen andere Dinge ab – und einige gar nicht.

Wie weit die Spanne innerhalb des öffentlichen Dienstes reicht, zeigt sich schon bei einem einzigen Amt: Die Besoldung von Bürgermeistern in Baden-Württemberg hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab und reicht über mehrere Besoldungsgruppen. Was am Monatsende ankommt, entscheidet sich aber woanders – bei der Krankenversicherung.

Warum Beamtenbrutto und Angestelltenbrutto nichts miteinander zu tun haben

Warum Beamtenbrutto und Angestelltenbrutto nichts miteinander zu tun haben

  Angestellte Beamtinnen und Beamte
Krankenversicherung gesetzlich oder privat Beihilfe plus eigene Absicherung
Arbeitgeberanteil rund die Hälfte des Beitrags Keiner – stattdessen Beihilfe auf Rechnung
Rentenversicherung Pflichtbeitrag Keiner – stattdessen Pension
Arbeitslosenversicherung Pflichtbeitrag entfällt
Was vom Brutto abgeht rund 20 Prozent Sozialabgaben Steuern und der eigene Krankenversicherungsbeitrag

Der praktische Effekt: Vom Beamtenbrutto bleibt netto spürbar mehr übrig als vom gleich hohen Angestelltenbrutto. Ein Teil dieses Vorteils wird allerdings sofort wieder ausgegeben – für die Krankenversicherung, um die sich niemand kümmert außer man selbst.

Beihilfe ist keine Versicherung

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse anfangen. Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, keine Krankenkasse. Sie zahlt nicht laufend, sondern erstattet im Nachhinein einen prozentualen Anteil der Rechnungen, die tatsächlich angefallen sind.

Für aktive Beamtinnen und Beamte liegt dieser Bemessungssatz in der Regel bei 50 Prozent. Mit mehreren Kindern und im Ruhestand steigt er. Für Kinder selbst gilt ein höherer Satz, für den Ehe- oder Lebenspartner nur unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen.

Was die Beihilfe nie tut: die Rechnung vollständig übernehmen. Genau deshalb existiert der zweite Teil.

Der Rest, über den im Einstellungsgespräch niemand spricht

Die verbleibenden Prozent müssen privat abgesichert werden. Dafür gibt es eigene Resttarife, die passgenau auf den jeweiligen Beihilfesatz zugeschnitten sind – eine private Krankenversicherung für Beamte ist deshalb deutlich günstiger als eine Vollversicherung für Angestellte, weil sie eben nur einen Teil trägt.

Wichtig ist die Passgenauigkeit. Ändert sich der Bemessungssatz, etwa durch die Geburt eines zweiten Kindes oder mit dem Eintritt in den Ruhestand, muss der Tarif nachgezogen werden. Wer das versäumt, versichert jahrelang Prozente doppelt, die der Dienstherr längst übernimmt.

Der zweite Punkt: Gesundheitsfragen werden vor dem Vertragsschluss gestellt, nicht danach. Eine Ablehnung wird im Meldesystem der Versicherer erfasst und steht bei jedem weiteren Antrag im Weg. Wer Vorerkrankungen mitbringt, sollte deshalb zuerst eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen – dabei fragt ein Vermittler mehrere Gesellschaften ohne Namensnennung an. Ein einzelner Versicherer kann das nicht leisten, er prüft nur den eigenen Tarif.

Zuständig ist Stuttgart

Für Besoldung, Beihilfe und Versorgung der Landesbeamtinnen und -beamten ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung zuständig – mit Sitz in Stuttgart, aber zuständig für das ganze Land, von Konstanz bis Mannheim. Dort laufen Bezügemitteilungen, Beihilfeanträge und Versorgungsauskünfte zusammen. Für die zweite Hälfte, also die private Absicherung des Eigenanteils, ist niemand automatisch zuständig. Wer eine unabhängige Beratung in Stuttgart sucht, sollte auf einen Makler achten, der nicht an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist – nur dann lassen sich mehrere Anbieter parallel und anonym anfragen.

Was im Ruhestand passiert

Was im Ruhestand passiert

Ein Punkt, der bei jungen Beamtinnen und Beamten weit weg wirkt, aber die gesamte Kalkulation prägt: Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfebemessungssatz. Der Anteil, der privat abgesichert werden muss, sinkt entsprechend – und mit ihm der Beitrag.

Das ist der strukturelle Unterschied zur privaten Vollversicherung, über die man in Zeitungen liest. Dort steigen die Beiträge mit dem Alter, während das Einkommen sinkt. Bei einer beihilfekonformen Restkostenversicherung wirkt der steigende Bemessungssatz genau gegenläufig.

Verlässlich ist das trotzdem nicht von allein. Der Tarif muss zum Ruhestandsbeginn umgestellt werden, und wer zusätzlich vorsorgen will, kann über einen Beitragsentlastungstarif schon während der aktiven Zeit einzahlen. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab – pauschal empfehlen lässt es sich nicht.

Referendariat und Berufseinstieg

Im Vorbereitungsdienst lohnt sich die Beschäftigung mit dem Thema besonders. Anwärterinnen und Anwärter bekommen bei privaten Versicherern eigene Tarife zu stark reduzierten Beiträgen, und die Gesundheitsprüfung fällt in ein Alter, in dem sie meistens unproblematisch verläuft.

Wer erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit anfängt zu vergleichen, hat die günstigste Eintrittsphase verpasst – und trägt jeden späteren Gesundheitsbefund mit in die Prüfung.

Vier Fehler, die teuer werden

Erstens: Den Bemessungssatz nach einer Familienänderung nicht anpassen. Das kostet monatlich Geld für Leistungen, die doppelt versichert sind.

Zweitens: Bei Vertragsabschluss nur auf den Beitrag schauen. Entscheidend sind Erstattungsgrenzen, Selbstbehalte und die Frage, wie sich der Beitrag im Alter entwickelt.

Drittens: Beihilfeanträge zu lange liegen lassen. Für die Einreichung gelten Fristen, und wer sie verstreichen lässt, bleibt auf der Rechnung sitzen. Das betrifft besonders größere Zahnbehandlungen, bei denen zwischen Kostenvoranschlag, Behandlung und Schlussrechnung schnell Monate vergehen.

Viertens, und das wird selten genannt: Den Partner vergessen. Ob und in welcher Höhe Ehe- oder Lebenspartner beihilfeberechtigt sind, hängt von deren Einkommen ab. Überschreitet es die maßgebliche Grenze, entfällt der Anspruch – und die Absicherung muss vollständig privat oder gesetzlich erfolgen. Ein Jobwechsel des Partners kann diese Rechnung von einem Jahr aufs andere umdrehen.

Häufige Fragen

Sind Beamtinnen und Beamte gesetzlich krankenversichert?

In der Regel nicht. Sie erhalten Beihilfe vom Dienstherrn und sichern den verbleibenden Anteil privat ab. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich, war aber lange ohne jeden Zuschuss – hier gibt es inzwischen in mehreren Bundesländern Sonderregelungen.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Für aktive Beamtinnen und Beamte meist 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Der Satz steigt mit zwei oder mehr Kindern sowie im Ruhestand. Für Kinder gilt ein höherer Satz.

Was kostet eine Restkostenversicherung?

Das hängt vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsniveau ab. Weil nur ein Teil versichert wird, liegen die Beiträge deutlich unter denen einer privaten Vollversicherung.

Wer ist in Baden-Württemberg zuständig?

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in Stuttgart – für Besoldung, Beihilfe und Versorgung aller Landesbeamtinnen und -beamten.

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