Wie lange darf man mit 15 raus, bevor Eltern oder sogar das Jugendschutzgesetz Grenzen setzen? Eine pauschale gesetzliche Uhrzeit gibt es in Deutschland nicht. Wer mit Freunden durch die Stadt läuft, im Park sitzt oder sich auf einem öffentlichen Platz trifft, muss nach dem Jugendschutzgesetz nicht automatisch um 22 oder 23 Uhr zu Hause sein. Entscheidend ist vielmehr, was die Eltern erlauben und an welchem Ort sich Jugendliche aufhalten.
Anders sieht es in Gaststätten, Kinos und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen aus. Hier enthält das Jugendschutzgesetz konkrete Altersgrenzen und Uhrzeiten.
Für 15-Jährige können deshalb am selben Abend unterschiedliche Regeln gelten, je nachdem, ob sie mit Freunden im Park sitzen, einen Film ansehen oder eine Diskothek besuchen. Genau diese Unterscheidung verhindert Missverständnisse zwischen Jugendlichen, Eltern und Veranstaltern.
Das Jugendschutzgesetz schreibt keine allgemeine Ausgehzeit vor
Eine gesetzliche Sperrstunde für Minderjährige auf Straßen und öffentlichen Plätzen existiert nicht. Das Jugendschutzgesetz regelt den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen nur an bestimmten Orten und bei bestimmten Veranstaltungen.
Für die allgemeine Ausgehzeit sind hingegen die Eltern zuständig, denn die Personensorge umfasst nach § 1631 BGB auch das Recht und die Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Eine häufig verwendete Orientierung nennt für Jugendliche ab 14 Jahren 22 Uhr, im Alter von 15 Jahren 23 Uhr und ab 16 Jahren 24 Uhr. Diese Zeiten sind Empfehlungen und keine gesetzlichen Ausgangssperren.
Der Bayerische Erziehungsratgeber nennt genau diese Abstufung als Orientierung für Familien. Gleichzeitig verlangt § 1626 BGB von Eltern, die zunehmende Fähigkeit ihres Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln bei der Erziehung zu berücksichtigen.
Was darf ich ab 15 Jahren?
Mit 15 gilt man nach dem JuSchG als Jugendlicher, denn Jugendliche sind Personen zwischen 14 und noch nicht 18 Jahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren überall dieselben Freiheiten besitzen. Für Gaststätte, Kino und Tanzveranstaltung gelten jeweils eigene Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Für 15-Jährige gelten unter anderem folgende Regeln:
- In einer Gaststätte dürfen sie ohne Begleitung zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nehmen.
- Eine reguläre öffentliche Tanzveranstaltung dürfen Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht besuchen.
- Bei einer Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe sowie bei Veranstaltungen zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege ist der Aufenthalt für Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet.
- Im Kino muss eine Filmvorführung für Jugendliche unter 16 Jahren ohne entsprechende Begleitung spätestens um 22 Uhr beendet sein. Zusätzlich muss die jeweilige Altersfreigabe des Films eingehalten werden.
- In öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen Betrieben dürfen sich Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht aufhalten.
Was bringt eine erziehungsbeauftragte Person?
Eine erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten zeitweise oder dauerhaft Erziehungsaufgaben übernehmen.
Umgangssprachlich wird der schriftliche Nachweis häufig als „Muttizettel“ oder „Partyzettel“ bezeichnet. Eine Schriftform schreibt das Jugendschutzgesetz hierfür nicht zwingend vor, sie erleichtert Veranstaltern jedoch die Kontrolle.
Die Begleitperson muss ihre Aufgabe tatsächlich wahrnehmen können und für den Jugendlichen verantwortlich bleiben. Zugleich besitzt ein Veranstalter Hausrecht und kann strengere Einlassbedingungen festlegen. Ein Club muss einen 15-Jährigen daher nicht allein deshalb hereinlassen, weil eine Erziehungsbeauftragung vorgelegt wird.
Wie lange darf man mit 15 raus und was dürfen die Eltern bestimmen?

Wie lange darf man mit 15 raus, wenn Freunde länger bleiben dürfen und am nächsten Morgen keine Schule wartet? Rechtlich liegt diese Entscheidung grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern. Sie können beispielsweise erlauben, dass Ihr 15-jähriges Kind bis Mitternacht mit Freunden oder Freundinnen im Park bleibt, sofern keine anderen Vorschriften entgegenstehen.
Die Erlaubnis der Eltern hebt jedoch die gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Orte nicht auf. Wer bis Mitternacht abends mit seinen Freunden unterwegs sein darf, erhält dadurch keinen automatischen Zutritt zu einer Diskothek.
Ebenso kann eine örtliche Regelung den Aufenthalt an einem bestimmten Platz einschränken und ein Veranstalter kann aufgrund seines Hausrechts strengere Vorgaben festlegen.
Was geschieht, wenn die Polizei 15-Jährige nachts antrifft?
Allein der nächtliche Aufenthalt auf einer Straße oder einem Platz stellt für einen 15-Jährigen keinen Verstoß gegen eine allgemeine gesetzliche Ausgehzeit dar, weil es diese bundesweite Grenze nicht gibt.
Eine späte Uhrzeit allein führt deshalb auch nicht automatisch zu einer Inobhutnahme. Besteht jedoch eine dringende Gefahr für das Wohl eines Jugendlichen, kann eine Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VIII erforderlich werden.
Eine Inobhutnahme ist eine Maßnahme zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen und keine Strafe für spätes Ausgehen. Das Jugendamt darf sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem bei einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchführen. Auch die Polizei kann das Jugendamt auf eine gefährdende Situation aufmerksam machen und einen Jugendlichen übergeben.
Wie lange dürfen 14-Jährige am Abend unterwegs sein?
Auch für 14-Jährige gibt es auf allgemein zugänglichen Straßen oder Plätzen keine bundesweit vorgeschriebene Uhrzeit. Als Orientierung empfiehlt der Bayerische Erziehungsratgeber für Jugendliche ab 14 Jahren eine Ausgehzeit bis 22 Uhr. Für 15-Jährige werden 23 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren 24 Uhr genannt.
Das Alter allein entscheidet jedoch nicht darüber, wann ein Jugendlicher nach Hause kommen muss. Entwicklungsstand, Zuverlässigkeit, Entfernung vom Zuhause, Begleitung, Verkehrsanbindung und der konkrete Aufenthaltsort können für Eltern eine Rolle spielen. Das BGB sieht ausdrücklich vor, dass die wachsende Selbstständigkeit eines Kindes bei Entscheidungen der Eltern berücksichtigt werden soll.
Wie lange dürfen Kinder abends draußen laut sein?

Ausgehen dürfen und draußen laut sein sind rechtlich zwei verschiedene Themen. Für Kinderlärm existiert keine bundesweit einheitliche Uhrzeit, ab der jedes Geräusch verboten wäre. Ruhezeiten können sich unter anderem aus kommunalen Vorschriften, Hausordnungen oder Mietverträgen ergeben, häufig beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr.
Altersgerechtes Spielen und die damit verbundenen Geräusche genießen einen weitreichenden Schutz. Rücksichtsloser oder vermeidbarer Lärm fällt jedoch nicht automatisch darunter. Der Bayerische Erziehungsratgeber empfiehlt deshalb, während der örtlich geltenden Ruhezeiten, häufig zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr, auf eine geringere Lautstärke zu achten.
Darf ein 16-Jähriger eine Woche alleine zu Hause bleiben?
Eine starre Altersgrenze, ab der ein Jugendlicher für mehrere Tage allein zu Hause bleiben darf, nennt das deutsche Recht nicht. Eltern haben allerdings eine Aufsichtspflicht und müssen nach § 1631 BGB ihr minderjähriges Kind pflegen, erziehen und beaufsichtigen. Gleichzeitig sollen sie nach § 1626 BGB die zunehmende Selbstständigkeit und Verantwortungsfähigkeit des Jugendlichen berücksichtigen.
Ob ein 16-Jähriger eine ganze Woche alleine bleiben kann, lässt sich deshalb nicht allein anhand des Alters beurteilen. Relevant sind unter anderem Reife und Zuverlässigkeit, die Versorgung mit Lebensmitteln, erreichbare erwachsene Ansprechpartner und die Möglichkeit, in einem Notfall schnell Hilfe zu erhalten. Volljährig ist ein 16-Jähriger noch nicht, weshalb die elterliche Verantwortung während einer Abwesenheit bestehen bleibt.
Fazit: Wie lange darf man mit 15 raus?
Wie lange darf man mit 15 raus, hängt in Deutschland stärker von Eltern und Aufenthaltsort ab als von einer einzigen gesetzlichen Uhrzeit. Für Straßen, Parks und andere allgemein zugängliche Orte schreibt das Jugendschutzgesetz keine pauschale Ausgehzeit vor. Als Orientierung werden für 15-Jährige häufig 23 Uhr empfohlen, während die konkrete Entscheidung im Rahmen der Personensorge bei den Eltern liegt.
Klare gesetzliche Grenzen greifen dagegen in Gaststätten, Kinos und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen. Ein Restaurantbesuch zum Essen oder Trinken ist mit 15 ohne Begleitung zwischen 5 und 23 Uhr möglich, eine reguläre öffentliche Tanzveranstaltung hingegen nicht.
Im Kino muss die Vorstellung ohne entsprechende Begleitung spätestens um 22 Uhr beendet sein. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie spät es ist, sondern auch, wo sich der Jugendliche aufhält und ob eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist.


